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   BGH, 18.07.2013 - VII ZR 231/11   

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https://dejure.org/2013,19394
BGH, 18.07.2013 - VII ZR 231/11 (https://dejure.org/2013,19394)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2013 - VII ZR 231/11 (https://dejure.org/2013,19394)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - VII ZR 231/11 (https://dejure.org/2013,19394)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 635 Abs 3 BGB, Art 103 Abs 1 GG
    Gewährleistung im Werkvertrag: Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigungskosten bei vertragswidrigem Einbau eines Niedrigtemperatur-Kessels; Übergehen eines Beweisangebots als Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 544; GG Art. 103
    Verstoß eines Gerichts gegen den Anspruch des Beklagten auf Gewährung rechtlichen Gehörs - übergangenes Beweisangebot

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachbesserungsanspruch unter dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit bei Einbau eines Brennwertheizgerätes statt eines Niedrigtemperatur-Kessels im Zusammenhang mit der Erstellung eines Bauwerks; Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Übergehen eines ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs; falsche Heizung eingebaut

  • rewis.io

    Gewährleistung im Werkvertrag: Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigungskosten bei vertragswidrigem Einbau eines Niedrigtemperatur-Kessels; Übergehen eines Beweisangebots als Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbesserungsanspruch unter dem Blickwinkel der Wirtschaftlichkeit bei Einbau eines Brennwertheizgerätes statt eines Niedrigtemperatur-Kessels im Zusammenhang mit der Erstellung eines Bauwerks; Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Übergehen eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Energiemehrverbrauch 1,5%: Mängelbeseitigung unverhältnismäßig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Falschen Heizkessel eingebaut

  • ra-dp.de (Kurzinformation)

    Energiemehrverbrauch 1,5%: Mängelbeseitigung unverhältnismäßig!

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Minimaler Energiemehrverbrauch: Mängelbeseitigung unverhält-nismäßig!

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gericht muss Beweisangebot zum Einwand unverhältnismäßigen Nachbesserungsaufwands berücksichtigen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Energiemehrkosten von 55,00 Euro jährlich: Auftragnehmer muss Mangel nicht beseitigen! (IBR 2013, 528)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1729
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.11.2004 - 1 BvR 1935/03

    Rechtliches Gehör im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - VII ZR 231/11
    Die Übergehung des Beweisangebots der Beklagten auf ergänzende Vernehmung des Sachverständigen zu der Frage, worauf sich der 1, 5-Prozentsatzunterschied bezieht, findet im Prozessrecht keine Stütze (vgl. BVerfG, NJW 2005, 1487; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - VI ZR 190/10, VersR 2011, 817).
  • BGH, 15.02.2011 - VI ZR 190/10

    Beweisaufnahme im Zivilverfahren: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch

    Auszug aus BGH, 18.07.2013 - VII ZR 231/11
    Die Übergehung des Beweisangebots der Beklagten auf ergänzende Vernehmung des Sachverständigen zu der Frage, worauf sich der 1, 5-Prozentsatzunterschied bezieht, findet im Prozessrecht keine Stütze (vgl. BVerfG, NJW 2005, 1487; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - VI ZR 190/10, VersR 2011, 817).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2017 - 22 U 14/17

    Mängel einer Fußbodenheizung in einer Garage bei Einbau einer ungeeigneten

    Aufwendungen für die Beseitigung eines Werkmangels sind vielmehr nur dann unverhältnismäßig, wenn der damit in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür gemachten Geldaufwandes steht und es dem Unternehmer nicht zugemutet werden kann, die vom Besteller in nicht sinnvoller Weise getätigten Aufwendungen tragen zu müssen (BGH, Beschluss vom 30.07.2015, VII ZR 70/14, NZBau 2015, 618; BGH, Beschluss vom 18.07.2013, VII ZR 231/11, www.juris.de; BGH, Urt. v. 11.10.2012, VII ZR 179/11, www.juris.de; BGH, Urteil vom 10.11.2005, VII ZR 137/04, www.juris.de; BGH, Urteil vom 10.11.2005, VII ZR 64/04, www.juris.de vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2014, 23 U 62/13, www.juris.de).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2018 - 9 U 52/17

    Bauvertrag: Werkmangel bei entgegen der Baubeschreibung eingebauter

    Soweit die Rechtsprechung in bestimmten Fällen (BGH, BauR 2013, 1729; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 522) bei einer unzureichenden Wärmedämmung wesentlich auf das Verhältnis zwischen Nachbesserungskosten einerseits und Energiemehrkosten andererseits abgestellt hat, ist der Sachverhalt nicht vergleichbar.
  • OLG Stuttgart, 30.04.2020 - 13 U 261/18

    Bauträgervertrag: Mangelhaftigkeit einer Fußbodenheizung; Einwand der

    Dabei kommt es darauf an, ob nach den Umständen des Einzelfalls nur ein objektiv geringes Interesse des Bestellers an einer mangelfreien Werkleistung besteht und diesem Interesse ein ganz erheblicher und vergleichsweise unangemessener Kostenaufwand gegenübersteht (BGH, Beschluss vom 18.07.2013 - VII ZR 231/11 -, BauR 2013, 1729, juris Rdn. 11; BGH, Urteil vom 11.10.2012 - VII ZR 179/11 -, NJW 2013, 370, juris Rdn. 8; OLG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 11.12.2014 - 8 U 140/09 -, juris Rdn. 43; Erman/Schwenker/Rodemann, BGB, 15. Aufl. 2017, § 637 Rdn. 7; Kniffka/Krause-Allenstein, ibr-online Bauvertragsrecht (Stand 28.10.2019), § 635 Rdn. 47 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • OLG Karlsruhe, 20.09.2021 - 4 U 199/20

    Auf das Datenblatt eines Baustoffherstellers darf der Architekt sich verlassen!

    (1) Nach § 635 Abs. 3 BGB sind die Kosten für die Beseitigung eines Werkmangels unverhältnismäßig, wenn der damit zur Beseitigung des Mangels erzielte Erfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür gemachten Geldaufwandes steht (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2013 - VII ZR 231/11).
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